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Betrifft: Spammails
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Der praktische Teil der Ausbildung umfasst zunächst die Einweisung an den vorhandenen Staplern und Anbaugeräten.
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Es folgen ausgiebige Lernfahrten mit verschiedenen Fahr- und Stapelübungen und endet zuguterletzt mit der Fahrprüfung.
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Als Grundlage dazu dienen die DGUV Grundsatz 308-001 -
(vormals BGG 925)


Auf Wunsch erfolgt auch die Einweisung und Unterweisung der Staplerfahrer /Innen vor Ort unter Bezug auf die baulichen und ortsspezifischen Begebenheiten ( Unterweisung ) und Gefährdungsanalyse

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Nach bestandener Fahr-Prüfung erhalten die Teilnehmer/-innen
hren Fahrausweis und eine Urkunde ausgehändigt.                       

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Wichtig: Der Fahrausweis alleine berechtigt noch nicht zum Fahren von Staplern im Betrieb, sondern erst der schriftliche Fahrauftrag des betrieblich Verantwortlichen

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Hierzu muss erst auf dem Fahrausweis ein Fahrauftrag schriftlich vom Unternehmer oder dessen Beauftragten vermerkt werden !!!

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